Verwaltungsgericht Kanton Zürich VB.2005.00240 vom 30.8.2006

Projektierung und Bauleitung Ingenieurarbeiten für Gubristtunnel

Das Gericht betont die grosse Bedeutung der Qualität von Ingenieurleistungen in Be-zug auf die Qualität und die Kosten des Gesamtbauwerks. Die Kosten des Ingenieur-auftrags sind im Vergleich zu den Kosten des gesamten Bauvorhabens unbedeutend. Das Interesse an der wirtschaftlichen Verwendung öffentlicher Mittel liegt nicht in erster Linie darin, den Auftrag für Projektierung und Bauleitung möglichst günstig zu verge-ben, sondern die Kosten des Gesamtbauwerks tief zu halten.

Der Ausschluss eines preislich ungewöhnlich tiefen Angebots, das die verlangte Quali-tät nicht sicherstellte, war im Ergebnis zulässig. Ebenfalls zulässig war die Bewertung des Kriteriums Preis mit nur 20%.

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